Das Versicherungsrecht befasst sich vorwiegend mit Streitigkeiten zwischen dem Verbraucher und den Versicherungsgesellschaften. Die einschlägigen Vorschriften ergeben sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Insbesondere anhand dieser Vorschriften und der jeweiligen Versicherungsbedingungen, die dem Versicherungsvertrag zugrunde gelegt sind (sog. AGB´s oder VHB´s) ist zu überprüfen, ob und welche Leistung der Versicherer zu erbringen hat. Besonderes Augenmerk ist in diesem Bereich darauf zu legen, dass die Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft rechtzeitig geltend gemacht werden und keine Anzeige- und Obliegenheitspflichten nach dem Versicherungsvertrag verletzt werden.