Fachanwalt für Arbeitsrecht

Seit 1997 ist Herr Rechtsanwalt Fischer Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Arbeitsrecht

Das arbeitsgerichtliche Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass zunächst das Gericht, nachdem eine entsprechende Klageschrift eingegangen ist, einen Gütetermin anberaumt. In der Güteverhandlung ist das Gericht nach dem Gesetz verpflichtet, eine gütliche, einvernehmliche Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen; es kann kein Urteil in der Güteverhandlung ergehen. In der Regel wird das Gericht versuchen einen Vergleichsvorschlag zu unterbreiten.

Kommt es zu keiner Einigung wird der sogenannte Kammertermin anberaumt, der dann je nach Geschäftslage des Gerichtes einige Monate später stattfindet. In diesem Termin werden dann evtl. Zeugen vernommen und es ergeht ein die Instanz abschließendes Urteil. Gegen dieses Urteil kann unter bestimmten Vorraussetzungen Berufung zum Landesarbeitsgericht eingelegt werden.

Soweit eine Kündigung angegriffen werden soll, ist dies nur innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zustellung möglich. Darüber hinaus gewinnen im Arbeitsrecht, insbesondere im Hinblick auf die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen tarifliche und einzelvertragliche Ausschlussfristen an Bedeutung. In zahlreichen Tarifverträgen ist festgelegt, dass z.B. Zahlungsansprüche wie etwa Lohnansprüche, Ansprüche auf Weihnachtsgeld, Überstundenvergütung etc. innerhalb bestimmter Fristen schriftlich oder in Textform geltend gemacht werden müssen. Bei Fristversäumnis führt dies dazu, dass die Ansprüche gerichtlich nicht mehr durchsetzbar sind. Besonderes Augenmerk ist auf die doppelstufigen Verfallfristen, die zum Beispiel die Tarifverträge für das Baugewerbe und Elektrohandwerk vorsehen, zu richten. Bei doppelten Verfallfristen ist innerhalb bestimmter Fristen (Baugewerbe z.B. 2 Monate) der Anspruch zum einen schriftlich geltend zu machen und zum anderen, soweit die Gegenpartei den Anspruch ablehnt oder sich nicht erklärt, innerhalb einer weiteren Frist (z.B. im Baugewerbe weitere 2 Monate) gerichtlich geltend zu machen.




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