Tätigkeitsschwerpunkt Inkasso

Die Kanzlei übernimmt weiterhin Inkassotätigkeiten, d.h. Forderungseinziehungen. In der Regel wird zunächst ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben gefertigt, dessen Kosten der Schuldner zu übernehmen hat, soweit er sich in Zahlungsverzug befindet. Sodann wird ein Titel in Form eines Urteils oder eines Vollstreckungsbescheides erstritten, um dann Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner durchzuführen. Zu den besonders effektiven Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zählen insbesondere die Konten- und Gehaltspfändung.

Soweit bei dem Schuldner keine pfändbare Habe und keine pfändbaren Ansprüche vorhanden sind, wird in der Regel ein Antrag auf Abgabe des Vermögensverzeichnisses gestellt. Dies bedeutet, dass der Schuldner sodann in den betreffenden Schuldnerlisten der zuständigen Amtsgerichte aufgenommen wird und ein entsprechender Eintrag in die Schufa erfolgt.




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