In baurechtlichen Mandaten geht es vorwiegend um Baumängel, die bei der Ausfährung von Bauleistungen auftreten. Zunächst ist abzuklären, ob ein BGB Bauvertrag oder ein VOB/B Bauvertrag abgeschlossen wurde.
Bei dem Vorliegen von Mängeln sind insbesondere bei einem VOB/B Bauvertrag bestimmte Formalien wie schriftliche Anzeige und Fristsetzung zur Mängelbeseitigung einzuhalten, bevor eine Selbstvornahme bzw. eine Beauftragung eines Drittunternehmers erfolgen kann.
Darüber hinaus kommt im Baurecht dem Beweissicherungsverfahren, welches dazu dient vorhandene Baumängel fär ein späteres Gerichtsverfahren zu sichern, eine besondere Bedeutung zu. Die Einholung eines außergerichtlichen Privatgutachtens ist immer problematisch, da ein derartiges Gutachten in einem Gerichtsverfahren auf entsprechende Einwendung der Gegenseite nicht verwertbar sein kann. Des weiteren gibt es im Baurecht zahlreiche Möglichkeiten sowohl die Gewährleistungsanspräche des Bauherren als auch die Vergütungsanspräche des Unternehmers abzusichern. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Bauhandwerkersicherungshypothek und die Gewährleistungsbürgschaft zu nennen. Weitere Problematiken im Baurecht entstehen durch die Verknüpfung mit dem Architektenrecht, wobei grundsätzlich der Bauunternehmer für Ausführungsfehler und der Architekt fär Planungsfehler haftet. Des weiteren kommt der Verjährung von Vergütungs- und Gewährleistungsansprächen besondere Bedeutung zu.